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   BVerfG, 21.09.2021 - 1 BvR 1787/20   

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https://dejure.org/2021,48900
BVerfG, 21.09.2021 - 1 BvR 1787/20 (https://dejure.org/2021,48900)
BVerfG, Entscheidung vom 21.09.2021 - 1 BvR 1787/20 (https://dejure.org/2021,48900)
BVerfG, Entscheidung vom 21. September 2021 - 1 BvR 1787/20 (https://dejure.org/2021,48900)
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Wird zitiert von ... (9)

  • LG Aachen, 18.08.2022 - 60 Qs 16/22

    Judenstern, ungeimpft, Facebook, Gruppenbild, Volksverhetzung

    Aus der Nichtannahmeentscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 21.09.2021 (Az.: 1 BvR 1787/20) kann nicht - zumindest nicht eindeutig - gefolgert werden, dass von der oben zitierten Rechtsprechung jedenfalls in bestimmten Konstellationen wieder abgerückt werden soll.
  • BayObLG, 20.03.2023 - 206 StRR 1/23

    Beschluss gegen Patrick H. wegen Volksverhetzung

    Beide aufgezeigte Aspekte der Äußerung, die Überzeichnung eigener Betroffenheit von staatlichen Maßnahmen im heutigen rechtsstaatlichen Deutschland zum Schutz der Bevölkerung und die missachtende Abwertung des Schicksals der in den Lagern internierten Menschen sind jedenfalls im vorliegenden Fall nicht voneinander zu trennen; dies würde zu einer künstlichen Aufspaltung der einheitlichen Äußerung führen (anders Hoven/Obert, NStZ 2022, 331, 334f. für den Fall des Verwendens eines sog. Judensterns mit der Aufschrift "Ungeimpft"; für den Fall eines "Impfen macht frei"-Schildes im Stil des Eingangstores zum KZ Auschwitz jedoch eine Strafbarkeit wohl grundsätzlich bejahend, a.a.O. S. 334; zur Auslegung der Verwendung eines sog. Judensterns mit der Beschriftung "AfD", um eine vergleichbare Verfolgung dieser Partei zu suggerieren, als Verharmlosung der Judenverfolgung durch die Nationalsozialisten vgl. BayObLG, Beschluss vom 25. Juni 2020, 205 StRR 240/20, BeckRS 2020, 52510 [vorangehend AG Augsburg, Urteil vom 23. August 2019, 06 Cs 101 Js 134200/18, BeckRS 2019, 57849; Berufung verworfen vom LG Augsburg, Urteil vom 9. Dezember 2019, 14 Ns 101 Js 134200/18, nicht veröffentlicht; zur hiergegen gerichteten Verfassungsbeschwerde [nicht zur Entscheidung angenommen] vgl. BVerfG, Beschluss vom 21. September 2021, 1 BvR 1787/20, BeckRS 2021, 38103, sowie zur - erfolglosen - Individualbeschwerde zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte EGMR, Urteil vom 5. Juli 2022, 1ndividualbeschwerde Nr. 1854/22, juris; zur Wertung eines Judensterns mit der Aufschrift "Nicht geimpft" als Volksverhetzung vgl. LG Würzburg, Beschluss vom 18. Mai 2022, 1 Qs 80/22, NStZ-RR 2022, 242; anders LG Aachen, Beschluss vom 18. August 2022, 60 Qs 16/22, BeckRS 2022, 24946 sowie Fischer, StGB, 70. Aufl. 2023, § 130 Rn. 27).
  • KG, 11.05.2023 - 121 Ss 124/22

    Volksverhetzung: Veröffentlichung eines sog. "Judensterns" mit Aufschrift

    Es kann dahinstehen, ob der Angeklagte eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in § 6 Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuches bezeichneten Art im Sinne des § 130 Abs. 3 StGB verharmlost hat, weil mit der Verwendung des "Judensterns" in Verbindung mit der Inschrift "Nicht geimpft" die systematische Ermordung von sechs Millionen Juden während der Herrschaft des Nationalsozialismus bagatellisiert werde (vgl. BayObLG, Beschluss vom 25. Juni 2020 - 205 StRR 240/20 - [juris-Rdn. 8]; die gegen das Urteil gerichtete Verfassungsbeschwerde wurde nicht zur Entscheidung angenommen, vgl. BVerfG, Beschluss vom 21.09.2021 - 1 BvR 1787/20 - [juris]; LG Würzburg NStZ-RR 2022, 242 f.; LG Köln, Beschluss vom 4. April 2022 - 113 Qs 6/22 - [juris-Rdn. 15]; AG Saarbrücken, Urteil vom 30. Juli 2020 - 126 Cs 26 Js 1453/19 (205/20) -, BeckRS 2020, 43494 [Rdn. 28]), oder ob nur ein Nachteil der ungeimpften Bevölkerung durch die eingeschränkte Teilnahme am öffentlichen Leben gegenüber den Geimpften überzogen dramatisiert wird, was eine Anerkennung des Leids der Juden im Nationalsozialismus voraussetze (vgl. LG Aachen, Beschluss vom 18. August 2022 - 60 Qs 16/22 - [juris]; Hoven/Obert NStZ 2022, 331, 334), beziehungsweise sich die Nutzung des Judensterns nicht konkret auf den Völkermord an den Juden und damit nicht auf eine Handlung nach § 6 Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuches beziehe (vgl. AG Clausthal-Zellerfeld, Urteil vom 1. August 2022 - 3 Cs 801 Js 35154/21 - [juris]; wohl auch Fischer, StGB 70. Auflage, § 130 Rdn. 27; offengelassen: OLG Saarbrücken, Beschluss vom 8. März 2021 - Ss 72/2020 [2/21] - [juris]).
  • EGMR, 05.07.2022 - 1854/22

    LANZERATH v. GERMANY

    On 21 September 2021 the Federal Constitutional Court declined to accept the applicant's constitutional complaint for adjudication (no. 1 BvR 1787/20), without providing reasons.
  • OLG Oldenburg, 16.10.2023 - 1 ORs 46/23

    Judenstern; Ungeimpft; Völkermord; Holocaust; Polizeiverordnung; Verharmlosung

    Etwas anders gilt indessen dann, wenn mit der Verwendung des Judensterns auch auf die gegen die jüdischstämmige Bevölkerung verübten Verbrechen Bezug genommen werden solle (so auch BayObLG, Beschluss v. 25.06.2020, 205 StRR 240/20, bei juris; die dagegen erhobene Verfassungsbeschwerde hat das BVerfG mit Kammerbeschluss vom 21.09.2021 (1 BvR 1787/20 , bei juris) ohne Begründung nicht zur Entscheidung angenommen; der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat hierin in seiner Entscheidung vom 05.07.2022 (1854/22, bei juris) keinen Verstoß gegen Art. 10 EMRK gesehen).
  • LG Köln, 04.04.2022 - 113 Qs 6/22

    Judenstern, ungeimpft, Volksverhetzung, Anbringen an Pkw

    Wer diese beiden Sachverhalte mittels Tragen des vorbeschriebenen Sterns gleichstellt, bagatellisiert das Ausmaß des Unrechts der Shoah und verharmlost damit den unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangenen Völkermord im Sinne des § 6 Abs. 1 VStGB (so zu einem Plakat mit der Aufschrift "Hetze in Deutschland" und darunter nebeneinander gestellten Abbildungen eines sogenannten "Judensterns" mit den Jahreszahlen "1933-1945" sowie des Logos der Partei "Alternative für Deutschland" mit der Jahreszahl "2013-?" auch BayObLG, Beschluss vom 25.06.2020, 205 StRR 240/20, Rn. 8 - juris [die gegen das Urteil gerichtete Verfassungsbeschwerde wurde nicht zur Entscheidung angenommen, vgl. BVerfG, Beschluss vom 21.09.2021, 1 BvR 1787/20]; ohne Begründung ablehnend hingegen Fischer, StGB, 69. Auflage 2022, § 130 Rn. 27; vgl. zum Meinungsstand auch "Ist das Tragen von 'Ungeimpft'-Sternen strafbar?", Artikel vom 02.03.2022, https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/ungeimpft-judenstern-strafbar-volksverhetzung-verharmlosung-holocaust-olg-entscheidungen/ - abgerufen am 04.04.2022, demzufolge zustimmend Heger und Kubiciel, ablehnend Hoven und Jahn).
  • BayObLG, 17.02.2023 - 207 StRR 32/23

    Voraussetzungen des § 130 Abs. 3 StGB in der Tatbestandsvariante des

    Eine entsprechende Gefährdung des öffentlichen Friedens haftet derartigen in die Öffentlichkeit gebrachten Äußerungen regelmäßig an" (BayObLG, Beschluss vom 25.06.2020, 205 StRR 240/20, zitiert nach juris, dort Rdn. 5; vgl. dazu auch den (nicht näher begründeten) Nichtannahmebeschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 21.09.2021,1 BvR 1787/20, zitiert nach juris).
  • BayObLG, 02.08.2023 - 203 StRR 287/23

    Volksverhetzung - Verharmlosen des Holocaust

    Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde gegen den vorgenannten Beschluss nicht zur Entscheidung angenommen (BVerfG, Beschluss vom 21.09.2021, 1 BvR 1787/20).
  • KG, 13.02.2023 - 121 Ss 140/22

    Volksverhetzung durch Verharmlosen der NS-Verbrechen im Zusammenhang mit

    (1) Auch unter Zugrundelegung der dem Angeklagten günstigsten Deutungsmöglichkeit der hier relevanten Äußerung ist eine Würdigung dergestalt, dass er mit der Abbildung etwas anderes ausdrücken wollte als einen Vergleich der unterstellten Benachteiligung Ungeimpfter mit dem nationalsozialistischen Völkermord an Millionen Juden (vgl. auch BayObLG, Beschluss vom 25. Juni 2020 - 205 StRR 240/20 -, juris Rn. 8; bestätigt durch BVerfG, Beschluss vom 21. September 2021 - 1 BvR 1787/20 -, juris), kaum denkbar.
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